Geschäftsmäßige Behandlung der Beurteilungen 12. für das Erste Beförderungsamt) sieht dann wie folgt aus: In der rechten Spalte sind dann jeweils die Punkte von 1- 5 einzutragen, die für diesen Bewertungsteil zu vergeben sind. Mindestprobezeit beträgt für Lehrkräfte in der Regel 1 Jahr. Damit werden zeitge-mäße und den individuellen Fähigkeiten der Polizeivollzugs-beamtinnen und Polizeivollzugsbeamten entsprechende Per . Die Probezeit beträgt bei Beamtinnen und Beamten in der Regel drei Jahre. Damit werden zeitge-mäße und den individuellen Fähigkeiten der Polizeivollzugs-beamtinnen und Polizeivollzugsbeamten entsprechende Per . 7. Ziel der . 20 a - 52428 Jülich 1. Nach der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Atom- und Strahlenschutzrechts vom 25.01.2006 ist die ADD zuständig für die Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für Lehrkräfte. Besondere Verfahrensregelungen 10.1 Befangenheit 10.2 Zurückstellung 10.3 Beurteilung der Gleichstellungsbeauftragten 10.4 Beurteilung von schwerbehinderten Menschen 11. Nach Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz und § 9 Beamtenstatusgesetz richtet sich der Zugang zu öffentlichen Ämtern sowie deren Übertragung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.. Befähigung ist die Summe der Fähigkeiten, die sich aus den Kenntnissen und Erfahrungen ergibt, die für die dienstliche Tätigkeit von Bedeutung sind. 1 Satz 1 BNotO legt fest, dass für die Eignung neben der Persönlichkeit die Leistungen des Bewerbers bestimmend sind. Zum Vorliegen besonderer Gründe für eine Ausnahme von dem "Hausberufungsverbot" des § 45 Abs. Home; About Us; Ongoing Initiatives; Treasures; Join the Movement Dienstliche Beurteilung: Beurteilungsbeitrag Im Falle der Erstellung einer dienstlichen Beurteilung nach Ziff. Die Leistungs- und Befähigungsbeurteilung auf dem Formblatt für die dienstliche Beurteilung durch die Schulleitung (z.B. Die dienstliche Beurteilung und ihre Begründung - DGB Rechtsschutz GmbH Wenn mehrere Bewerber um einen Beförderungsdienstposten konkurrieren . Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut dienstlich zu beurteilen.